Die Debatte um die Sterbehilfe erhält neue Argumente: Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten von Union und SPD macht sich für eine gesetzliche Zulassung von Sterbehilfe durch Ärzte stark.
“Wir halten es für ein Gebot der Menschenwürde, leidenden Menschen an ihrem Lebensende zu helfen”
Bisher ist Beihilfe zum Suizid, etwa die Bereitstellung eines Mittels zur Selbsttötung, das der Patient selbst schluckt, nicht strafbar. Allerdings hat sich die Ärzteschaft in ihrem Berufsrecht ein Verbot auferlegt, solche Hilfestellung zu leisten. Bei aktiver Sterbehilfe, also der Tötung eines Menschen auf dessen Wunsch, drohen Haftstrafen. Passive Sterbehilfe, also der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen im Krankenhaus, ist wiederum erlaubt.
“Es wäre ein Wertungswiderspruch, wenn Patienten einerseits das Recht haben, dass ihre medizinische Behandlung auch gegen ärztlichen Rat auf Wunsch jederzeit abgebrochen werden kann, ihnen andererseits aber eine ärztliche Hilfe bei der selbstvollzogenen Lebensbeendigung vorenthalten würde”
“Die Würde des Menschen ist unantastbar”
“Daraus leiten wir ab, dass wir ein selbstbestimmtes Leben führen können müssen. Daraus muss sich aber auch ableiten lassen, dass man selbstbestimmt sterben darf.”
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16. Oktober 2014
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