Nur zur Klarstellung: Was ist nun der Unterschied zwischen dem “ärztlich assistierten Suizid”, den Sie fordern, und einer aktiven Sterbehilfe durch einen Arzt?
Aktive Sterbehilfe ist das Töten eines anderen Menschen auf sein ausdrückliches Verlangen hin, beispielsweise mithilfe einer tödlichen Substanz. Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland als Tötung auf Verlangen gemäß § 216 StGB strafbar und wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet. Dagegen ist assistierter Suizid oder Beihilfe zum Suizid die Hilfe bei der Selbsttötung, beispielsweise durch das Bereitstellen eines Giftes, das der/die Suizident/-in selbst zu sich nimmt. Suizid ist nicht verboten, dementsprechend ist Beihilfe zum Suizid nicht strafbar.
Schon heute ist Beihilfe zum Suizid in Deutschland möglich – warum reicht Ihnen das nicht?
Ich glaube, dass die Entscheidung zum Suizid am besten in einem vertrauensvollen Ärzte-Patientenverhältnis aufgehoben ist. Während die Hilfestellung zum Suizid wie schon gesagt, straflos ist, untersagen einige Ärztekammern in Deutschland jede Form der Hilfestellung zur selbstvollzogenen Lebensbeendigung ihrer Patienten. Dies führt zu Rechtsunsicherheit bei Ärzten und Patienten. Derzeit ist es so, dass die 17 Landesärztekammern in Deutschland unterschiedlich in ihrem jeweiligen Standesrecht regeln, ob Ärzte ihren Patienten bei der Selbsttötung assistieren dürfen. Es kann aber nicht sein, dass wir in Deutschland 17 verschiedene Wege zum Sterben haben.
Die Weisheit und die Freiheit der Bayerischen Landesärztekammer sollten für alle Ärzte in Deutschland gelten. In der Berufsordnung für bayerische Ärzte steht, dass sie Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und ihres Willens beizustehen hätten. Die Unterstützung von Sterbenden führt also nicht zu einem möglichen Berufsverbot. Diese Rechtssicherheit soll bundesweit gelten. Wie für das Leben braucht es auch für das Sterben menschenwürdige Rahmenbedingungen.
Warum wollen Sie mit Ihren Vorschlägen dafür sorgen, dass Patienten sich nicht an private Sterbehilfe-Vereine oder -Organisation wenden?
Wir dürfen keine Ökonomisierung des Sterbens in Deutschland zulassen, deshalb lehne ich persönlich jede gewerbliche und organisierte Unterstützung zum Suizid ab. Ein an den Maßstäben der Wettbewerbsfähigkeit und Gewinnmaximierung orientierter Markt für Suizidbeihilfeleistungen darf aus meiner Sicht nicht entstehen. Deshalb bin ich der Auffassung, dass eine Hilfestellung bei der selbstvollzogenen Lebensbeendigung nur auf der Grundlage ärztlicher Fachkenntnis und in medizinischer Begleitung erfolgen darf. Denn diese Sterbehelfer können nicht einschätzen, ob der Patient wirklich sterben will oder vielleicht psychisch krank ist. Dies kann aber ein Arzt feststellen. Wenn wir erst einmal eine Rechtssicherheit für Ärzte geschaffen haben, entziehen wir Sterbehilfevereinen den Nährboden. Denn wer würde sich dann an fremde Menschen wenden, hierfür viel Geld ausgeben und eventuell auch eine strapaziöse Reise auf sich nehmen, wenn er die gewünschte Hilfe auch bei dem Arzt des Vertrauens kostenlos erhalten kann? Und zwar genau von der Person, die den langen Leidensweg gemeinsam mit dem Patienten beschritten hat.
Warum glauben Sie, dass das Wissen, ärztliche Suizidhilfe zu bekommen, Todkranke davon abhalten könnte, diese auch in Anspruch zu nehmen?
Bei unserem Entwurf steht ein umfassendes und lebensbejahendes Gespräch zwischen Patient und Arzt im Mittelpunkt. Die Ermutigung zum Leben sowie eine umfassende Aufklärung über die palliativmedizinischen Möglichkeiten müssen dabei immer Vorrang haben. So kann das sichere Wissen, im Falle einer aussichtslosen Lebenssituation auf die Möglichkeit einer ärztlichen Hilfe zur Beendigung ihres Lebens zurückgreifen zu können, schwer leidenden Menschen helfen, von einer tatsächlichen Inanspruchnahme dieser Möglichkeit abzusehen. Aus Sterbehilfe wird so Lebenshilfe.
Haben Sie keine Bedenken, dass eine solche Neuregelung alte und schwerkranke Menschen dazu nötigen könnte, ihrem Leben ein Ende zu machen?
Nein, denn diese Gruppe würde nicht unter unseren Entwurf fallen. Denn damit eine Beihilfe zum Suizid möglich ist, haben wir sieben Voraussetzungen entwickelt: Der Sterbewillige muss volljährig und im Besitz seiner geistigen Kräfte sein, er muss unheilbar krank sein und extrem darunter leiden. Zwei Ärzte sollen freiwillig nach dem Vier-Augen-Prinzip den nahen Tod diagnostizieren und der Patient muss über alle Chancen der Palliativmedizin beraten worden sein. Zudem muss der Sterbende am Ende selbst die tödliche Dosis einnehmen. Wir sind der Überzeugung, dass ein Leben im hohen Alter, auch wenn es Einschränkungen geben mag, zumutbar ist.
Nürnberger Nachrichten
16.10.2014
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