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Das Recht auf ein würdevolles Sterben – Mittelbayerische, 16.10.2014

Abgeordnete der großen Koalition haben sieben Voraussetzungen für einen Suizid todkranker Menschen mit Hilfe von Ärzten vorgelegt.

Der Bundestag sucht nach Regeln im Umgang mit der umstrittenen Sterbehilfe für Schwerstkranke. Gestern legte eine Gruppe von Unions- und SPD-Abgeordneten um den Bundestagsvizepräsidenten Peter Hintze (CDU) einen Vorschlag vor, der Ärzten die Beihilfe zur Selbsttötung unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Andere Abgeordnete wollen eine strenge straftrechtliche Regelung, die „geschäftsmäßige“ Suizidassistenz mit Gefängnis betraft. Wieder andere lehnen gesetzliche Regelungen ab. Einig sind sich alle Gruppen darin, dass die pallitativmedizinische Betreuung von Schwerstkranken deutlich verbessert werden muss. Außerdem sollten Sterbehilfe-Organisationen verboten werden. Auch die sogenannte aktive Sterbehilfe, also das Töten auf Verlangen, wird quer durch alle Gruppen abgelehnt.

Peter Hintze und seine Mitstreiter betonten, mit ihrem Vorschlag wollten sie schwerleidenden Menschen ein „Sterben in Würde“ ermöglichen.

„Der Patient soll selbst bestimmen, was er noch ertragen kann“

, meinte der CDU-Politiker. Ein Arzt soll dem Betroffenen auf freiwilliger Basis Beihilfe zum Suizid leisten dürfen. Dies sei zwar bereits heute möglich, doch in einigen Ländern untersagten die Ärztekammern jede Hilfestellung zur selbst vollzogenen Lebensbeendung. Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach kritisierte, ein strafrechtliches Verbot der Hilfe für Schwerkranke und die drohende Gefahr für Ärzte, die Zulassung zu verlieren, entferne die Mediziner von den Sterbenden.

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Von Reinhard Zweigler, MZ
16. Oktober 2014

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