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Bundesrat verabschiedet Gesetz zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

MdB Wöhrl: „Wichtiges Instrument zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und zur Förderung der Integration in unserem Land“

Die Nürnberger Bundestagsabgeordnete Dagmar G. Wöhrl begrüßt die Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (kurz: „Anerkennungsgesetz“). Damit wird im Zuständigkeitsbereich des Bundes ein allgemeiner Rechtsanspruch auf individuelle Prüfung der   Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen mit inländischen Referenzqualifikationen geschaffen.

Bis zuletzt war offen, ob die SPD-geführten Bundesländer ihre Blockadehaltung im Bundesrat aufgeben. Dass das Gesetz in der heutigen Abstimmung doch noch eine Mehrheit gefunden hat und somit in Kraft treten kann, wertet Wöhrl als großen Erfolg: „Mit dem Anerkennungsgesetz wird ein großer Schritt in Richtung Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen getan. Deutschland kann dem Fachkräftemangel entgegenwirken und für qualifizierte Zuwanderer attraktiver werden. Es darf nicht sein, dass bei uns Hochqualifizierte, wie Ärzte oder Ingenieure, als Taxifahrer arbeiten müssen. Von dem Gesetz würden rund 300.000 Menschen profitieren, die bereits hier leben. Auch im globalen Wettlauf um die besten Köpfe ist unser Land damit besser aufgestellt, weil bürokratische Hürden abgebaut werden“.

Wöhrl weist auf die positiven Effekte des Gesetzes für die Integration hin: „Das Anerkennungsgesetz wird auch einen wichtigen Beitrag für die Integration bei uns lebender Migrantinnen und Migranten leisten. Denn Integration bedeutet Teilhabe und Teilhabe am Berufsleben ist die Voraussetzung für Wachstum und Wohlstand in unserem Land.“

Pressemitteilung, 04. November 2011

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