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Begleiteter Suizid “Lasst das Strafrecht weg vom Sterbebett” – Ausgburger Allgemeine, 17.06.2015

Um pathetische Worte ist Peter Hintze, einst evangelischer Pfarrer, seit 1990 CDU-Bundestagsabgeordneter und nunmehr Vizepräsident des Parlaments, nie verlegen. So wirbt er auch am Mittwoch in Berlin mit griffigen Formulierungen für sein Anliegen, dass Ärzte in Deutschland künftig todkranken Patienten, die freiwillig aus dem Leben scheiden wollen, beim Suizid helfen dürfen – ohne, dass dies für sie straf- und standesrechtliche Konsequenzen hat. „Angehörige und Ärzte gehören an das Krankenbett, nicht Staatsanwälte“, sagt er. Und: Wer mit dem Strafrecht den ärztlich begleiteten Suizid verhindern wolle, der sorge in Wahrheit für „eine Entmündigung“ der Patienten.

Noch in diesem Jahr will der Bundestag die Sterbehilfe neu regeln. In der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause Anfang Juli ist die erste Lesung geplant, im Herbst sollen sich die entsprechenden Ausschüsse mit der Problematik befassen, im November könnte dann das Gesetz verabschiedet werden.

Einig sind sich so gut wie alle Parlamentarier, dass Sterbehilfevereinen oder anderen kommerziellen Anbietern das Handwerk gelegt werden soll. Doch die Frage, wie dies geschehen soll, ist umstritten. Mittlerweile liegen vier Gesetzentwürfe vor, die zum Teil deutlich voneinander abweichen und vom völligen Verbot der Sterbehilfe bis zur geregelten Freigabe reichen. Während drei Entwürfe das Strafrecht ändern wollen, sieht der von Peter Hintze und seinen Mitstreitern von der CDU, der CSU und der SPD erarbeitete Vorschlag vor, ohne Änderungen im Strafrecht auszukommen.

So soll Ärzten die Beihilfe ausdrücklich erlaubt werden, wenn der Patient volljährig und einwilligungsfähig ist, an einer unheilbaren und unumkehrbar zum Tod führenden Krankheit leidet und nach dem Vier-Augen-Prinzip von zwei Ärzten beraten worden ist. Damit sollen Ärzte vor berufsrechtlichen Konsequenzen geschützt werden – derzeit untersagt das ärztliche Standesrecht in zehn von 17 Landesärztekammern eine Suizidbeihilfe. „Uns geht es nicht um das Ob, sondern ausschließlich um das Wie des Sterbens“, sagt Hintze. Ärzten sollte es erlaubt sein, beim „friedlichen Entschlafen“ zu helfen.
“Lasst das Strafrecht weg vom Sterbebett”

Auch seine Mitstreiter verweisen darauf, die Sterbehilfe im Sinne der Patienten wie der Ärzte regeln zu wollen. „Wir geben eine klare Botschaft an alle Betroffenen: Niemand muss ins Ausland, niemand muss sich Laien oder teuren Vereinen anvertrauen“, sagt Carola Reimann von der SPD. Wenn die Ärzte ihre Patienten bis in den Tod begleiten können, entziehe man den Sterbehilfevereinen und den kommerziellen Anbietern die Existenzgrundlage. Mit den Mitteln des Strafrechts löse man keine Probleme, sondern schaffe neue. Ähnlich argumentiert auch Dagmar Wöhrl von der CSU. „Lasst das Strafrecht weg vom Sterbebett. Wir wollen nicht, dass Staatsanwälte in Krankenhäusern ermitteln und sogar noch Landärzte verfolgen.“ Man wolle eine „Erlaubnisregel“ einführen, keine neuen Verbotsstrukturen schaffen.

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Ausgburger Allgemeine
17.06.2015
Martin Ferber

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