Das Terrorregime der IS, ein versuchter Völkermord und die mittelbare Bedrohung unserer Sicherheit in Europa rechtfertigen es zweifellos, die rechtlichen und politischen Spielräume in unseren Rüstungsexportrichtlinien zu nutzen, um Waffenlieferungen in dieses Krisengebiet zu ermöglichen. Dies war keine leichte Entscheidung, sondern eine Verhältnismäßigkeitsprüfung und das Abwägen von Zukunftsprognosen zugleich.
