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Dieser Artikel stammt aus der Zeit meiner politischen Arbeit bis Oktober 2017 und kann überholte Informationen enthalten.

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WöhrlWideWeb: Der Staat schützt die Tiere. 10 Jahre Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz

Vor 10 Jahren hat der Bundestag beschlossen, das Staatsziel Tierschutz in das Grundgesetz aufzunehmen. Ich habe mich damals über einen langen Zeitraum auch gegen die Positionen meiner eigenen Fraktion dafür eingesetzt. Es mussten viele dicke Bretter gebohrt und viel Überzeugungsarbeit geleistet werden, bis das Ziel erreicht wurde, dem Tierschutz Verfassungsrang im Bund zu geben.

In Edmund Stoiber hatte ich seinerzeit meinen wichtigsten Unterstützer. Für sein Engagement und seine Weitsicht möchte ich ihm heute noch einmal danken.

Seit 10 Jahren nun ist der Tierschutz im verfassungsrechtlichen Sinn eine Wertentscheidung, die Politik, Verwaltung und Justiz beachten müssen. Dadurch sollten Tiere nicht den Menschen gleichgestellt werden, noch sollte ihre Nutzung verboten werden. Ziel war es, wie der Deutsche Tierschutzbund e.V. es formuliert, den Umgang mit Tieren in ethisch verträgliche, tierschutzgerechte Bahnen zu lenken. Damit ist längst noch nicht alles für den Tierschutz getan, aber wir haben damit vor 10 Jahren schon viel erreicht. Es mussten über Nacht nicht Tierversuche gestoppt oder die Massentierhaltung abgeschafft werden. Aber die Verankerung in unserer Verfassung sorgte auch für eine bessere Verankerung des Themas Tierschutz in den Köpfen der Menschen.

Wie Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner richtig feststellt, ist heute das Tierwohl eine wichtige Messlatte für ethisches Handeln und wirtschaftliche Entscheidungen. Gleichwohl gibt es noch eine Menge zu tun – für den Gesetzgeber ebenso wie für jeden Einzelnen, um den Schutz der Tiere verbessern zu helfen. Immer noch beispielsweise behandeln manche Menschen Tiere wie Konsumartikel, die man, wenn sie nicht mehr richtig “funktionieren” oder nicht mehr niedlich genug sind, um dekorativen Ansprüchen zu genügen, einfach los wird. Ein Umdenken muss deshalb nicht nur von Staats wegen, sondern auch bei jedem Einzelnen erfolgen. Dabei reicht aber Tierliebe alleine nicht aus. Jeder von uns muss auch einen Teil aktiv beitragen.

Ich möchte mich an dieser Stelle aber auch bei all den Menschen bedanken, die sich hauptamtlich und ehrenamtlich für Tiere und den Tierschutz einsetzen. Ohne ihren Tatendrang, Fürsorge und oftmals Aufopferungsbereitschaft, könnte das Staatsziel Tierschutz nicht in der Realität verwirklicht werden. Auch ich versuche ehrenamtlich meinen Teil beizutragen und engagiere mich seit Jahrzehnten beim Tierschutzverein Nürnberg-Fürth und Umgebung e.V. Umso mehr Menschen sich engagieren und auch uns Politiker immer wieder den Spiegel vorhalten, dass im Tierschutz noch mehr getan werden muss, umso schneller können wir den Tierschutz in Deutschland, Europa und weltweit verbessern.

 Meine Bilanz zum Thema “10 Jahre Staatsziel Tierschutz” und neue Initiativen im Tierschutz werde ich zum 1. August, dem Tag des Inkrafttretens der Grundgesetzänderung, veröffentlichen.

Mehr Infos zum Thema:
In Artikel 20a GG, in dem bereits die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt sind, wurden die Worte „und die Tiere” eingefügt. Artikel 20a lautet nun: 
 
”Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.” 
 
Der Deutsche Bundestag stimmte dieser Formulierung am 17. Mai 2002 zu, der Bundesrat am 21. Juni 2002.  Die Grundgesetzänderung wurde am 31. Juli 2002 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am Tag darauf in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 53).

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1 Responses to WöhrlWideWeb: Der Staat schützt die Tiere. 10 Jahre Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz

  1. Sina 21. Mai 2012 at 08:25 #

    Eine sehr gute Sache, so etwas sollte von uns allen unterstützt werden.