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Dieser Artikel stammt aus der Zeit meiner politischen Arbeit bis Oktober 2017 und kann überholte Informationen enthalten.

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Steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften endlich umsetzen

Zur jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 1397/09) zur Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag äußern die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingrid Fischbach, Elisabeth Winkelmeier-Becker, Nadine Schön, Jan-Marco Luczak, Dr. Stefan Kaufmann, Sabine Weiss, Jens Spahn, Olav Gutting, Frank Heinrich, Matthias Zimmer, Marcus Weinberg, Jürgen Klimke, Dr. Rolf Koschorrek und Dagmar Wöhrl:

„Wir sprechen uns dafür aus, nun endlich auch die steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften als unsere eigene politische Entscheidung umzusetzen. Es ist nicht akzeptabel, dass der Politik immer wieder und absehbar vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben werden muss, diese Ungleichbehandlung abzuschaffen wie jüngst im Urteil zum beamtenrechtlichen Familienzuschlag. Die finanzielle Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften ist unserer Ansicht nach die Kehrseite der gleichen wechselseitigen Verantwortung, auf die der Staat die Lebenspartner in Anspruch nimmt. Wir wollen anerkennen, dass sich Lebenspartner mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen Rahmen für eine auf Dauer angelegte und auf gegenseitigem Vertrauen und Zuneigung gegründete Beziehung gegeben haben. Wir haben uns im Koalitionsvertrag zur Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten von eingetragenen Lebenspartnerschaften verpflichtet. Lebenspartner wie Ehegatten tragen die gegenseitigen Unterhalts- und Einstandspflichten füreinander, insofern ist das Steuersplitting auch für Lebenspartnerschaften nur konsequent. Wir werden dieses Anliegen nach der Sommerpause in der Unionsfraktion einbringen.“ 

Zum Hintergrund: der 2. Senat Bundesverfassungsgerichts hatte am 1. August seine Entscheidung zur Gleichstellung bekannt gegeben, wonach rückwirkend ab dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2001 die verpartnerten Beamten, Richter und Soldaten im Besoldungs- und Versorgungsrecht mit Ehegatten gleichgestellt werden müssen. Diese können jetzt rückwirkend den bisher vorenthaltenen Familienzuschlag einfordern.

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3 Responses to Steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften endlich umsetzen

  1. Robert Eckmann 1. September 2012 at 23:19 #

    Wer homosexuelle und heterosexuelle Partnerschaften gleichstellt handelt sowohl christlich als auch sozial.

    Art. 3 des Gundgesetzes, das Bundesverfassungsgericht, die Mehrheit der Deutschen, sozialpolitisch bewundernswerte Länder wie Norwegen, Schweden, Dänemark, Spanien, Portugal, die Niederlande, Argentinien, Brasilien (bald auch Großbritannien und Frankreich) und nun auch Frau Wöhrl sehen dies genauso.

    Mögen Länder wie der Iran, Afghanistan, China, Russland und viele afrikanische Länder, erzkonservative Katholiken und Sanwald Herbert da anderer Meinung sein.

    Argumente liefert der Vorredner nicht, obwohl solche für eine Ungleichbehandlung erforderlich wären.

  2. Sanwald Herbert 16. August 2012 at 17:01 #

    Wer Lesben und Schwule einer normalen Familie gleistellt handelt meiner Meinung nach weder christlich noch sozial.
    Ein zukünftig NICHT-(mehr CSU)-Wähler

  3. Jens 7. August 2012 at 12:13 #

    Ich bin sehr erfreut, dass Sie sich dem Vorstoss angeschlossen haben und bin mir sicher, dass Sie es mit Ihrem Charme und Durchsetzungsvermögen schaffen, den Rest der Fraktion zu überzeugen!