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Dieser Artikel stammt aus der Zeit meiner politischen Arbeit bis Oktober 2017 und kann überholte Informationen enthalten.

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Europa in die Parlamente tragen

Ich freue mich, dass mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Vertrag von Lissabon eine lebhafte Debatte um Europa entfacht ist. Die Richter haben bestätigt, dass das deutsche Gesetz zum Lissabon-Vertrag mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Lediglich die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat wurden als unzureichend beanstandet.

Diese mangelnde Beteiligung hat die CSU nicht erst beim Lissabon-Vertrag, sondern bereits 2005 beim EU-Verfassungsvertrag deutlich kritisiert. Es kann nicht angehen, dass deutsche Verwaltungsbeamte in Brüssel zu weitreichenden Gesetzen ihre Zustimmung geben, ohne dass unsere Legislative ernsthaft eingebunden wird. Wir brauchen hier mehr Demokratie. Dazu gehört eine klare Entscheidungskompetenz und damit auch Verantwortung von Abgeordneten, die vom Volk gewählt werden. Europa darf nicht über die Köpfe der Menschen hinweg in Amtstuben gebaut werden. Wir müssen Europa in die Parlamente tragen und damit zu den Bürgern. Nur durch starken Rückhalt bei den Bürgern ist die EU handlungsfähig.

Daher hat die CSU auch auf ein entsprechendes Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag gedrängt. Allerdings zeigt mir hier das Urteil des Bundes- verfassungsgerichtes einmal mehr, dass uns die große Koalition zu Kompromissen zwingt, die sich anschließend als problematisch erweisen. Wir brauchen wieder eine bürgerliche Mehrheit, die klare Verhältnisse schafft. So hat die Union bereits 2005 ein Gesetz vorgeschlagen, dass Bundestag und Bundesrat eine gewichtigere Stimme in Europa verleiht. Wäre dieser Gesetzesentwurf so verabschiedet worden, hätte Karlsruhe jetzt nicht eingreifen müssen.

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