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Vertragliche Regeln für Budgethilfe aufstellen – Wöhrl trifft EU-Kommissar für Entwicklung, Andris Piebalgs

Die Vorsitzende des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Deutschen Bundestag, Dagmar G. Wöhrl MdB, ist heute zu einem Gespräch über die Zukunft der europäischen Entwicklungspolitik mit dem EU-Kommissar für Entwicklung, Andris Piebalgs zusammengekommen.

EU-Kommissar Piebalgs sieht vier Schwerpunkte zur Verstärkung der Wirkung einer europäischen Entwicklungszusammenarbeit: schnelleres Wirtschaftswachstum in Entwicklungsländern, menschliche Entwicklung, gute Regierungsführung und schließlich nachhaltige Resultate in der Förderung von Landwirtschaft, Energie und Ernährungssicherheit.

Die Entwicklungs- und langjährige Wirtschaftspolitikerin Wöhrl ist sich mit dem EU-Kommissar über den Umgang mit dem Instrument der Budgethilfe für Entwicklungsländer einig: „Wir sollten Budgethilfe selektiver einsetzen, und mit größerem Nachdruck. Vorstellbar wäre eine vertragliche Budgethilfe, deren Vergabe an Mindeststandards gebunden ist. Dabei hingen zukünftige Zahlungen davon ab, ob definierte, messbare Zwischenziele erreicht worden sind. Dabei sollten Gute Regierungsführung und Menschliche Entwicklung im Mittelpunkt stehen.“

Aus der restriktiveren Vergabe würde auch eine Verringerung der Länder resultieren, die zukünftig Budgethilfen empfangen können.

Die Ausschussvorsitzende hebt nochmals hervor: „Budgethilfe muss immer ein Teil eines dem Länderkontext angepassten Mix von Instrumenten sein, um seine Wirkung entfalten zu können. Sie muss als Paket von Maßnahmen verstanden werden: Finanzierung, Beratung, Politikdialog und Koordinierung gehören dazu“.

Pressemitteilung, 11. Februar 2011

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