Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP hat der Deutsche Bundestag am gestrigen Donnerstag Abend den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Drucksache 17/6260) verabschiedet.
Damit soll im Zuständigkeitsbereich des Bundes ein allgemeiner Rechtsanspruch auf individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen mit inländischen Referenzqualifikationen geschaffen werden.
Zum gestrigen Abstimmungsverhalten der Oppositionsfraktionen erklärt Wöhrl: „Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass die SPD sich bei dieser wichtigen Entscheidung enthalten hat und Grüne und Linke dagegen votiert haben. Das Gesetz ist viel zu wichtig, um es jetzt scheitern zu lassen. Die Opposition weiß um die Problematik, lässt aber ihren Worten keine Taten folgen. Ich hoffe nur, dass das Gesetz im Bundesrat eine Mehrheit findet. Dazu sollten die rot-grünen Ländervertreter zukunftsorientierter entscheiden, als es ihre Kollegen aus dem Bundestag gestern getan haben.“
Wöhrl erläutert: „Mit dem Gesetz wird ein großer Schritt in Richtung Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen getan. Deutschland kann damit dem Fachkräftemangel entgegenwirken und für qualifizierte Zuwanderer attraktiver werden. Es kann nicht sein, dass bei uns Hochqualifizierte, wie Ärzte oder Ingenieure als Taxifahrer arbeiten müssen. Von dem Gesetz würden rund 300.000 Menschen profitieren, die bereits hier leben. Auch im globalen Wettlauf um die besten Köpfe wäre unser Land besser aufgestellt, weil bürokratische Hürden abgebaut werden“.
Wöhrl weiter: „Darüber hinaus kann das Anerkennungsgesetz einen Beitrag für die Integration bei uns lebender Migrantinnen und Migranten leisten. Denn Integration bedeutet Teilhabe und Teilhabe am Berufsleben ist die Voraussetzung für Wachstum und Wohlstand in unserem Land. Wir müssen alles daran setzen, dass das Gesetz jetzt nicht durch kleinkarierte Parteipolitik zermürbt wird.“
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