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Parlamentariergruppe will Sterbehilfe rechtlich absichern – Zeit Online, 16.10.2014

Mehrere Abgeordnete von Union und SPD streben eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch an. Die Tötung auf Verlangen soll aber nicht legalisiert werden.

Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten aus Union und SPD macht sich für eine gesetzliche Zulassung ärztlicher Sterbehilfe stark. “Wir halten es für ein Gebot der Menschenwürde, leidenden Menschen an ihrem Lebensende zu helfen”, heißt es in einem Positionspapier, über das die Passauer Neue Presse berichtet. Die Abgeordneten, darunter Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU), die SPD-Politiker Karl Lauterbach und Carola Reimann sowie die CSU-Abgeordnete Dagmar Wöhrl, plädieren für eine zivilrechtliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Bisher ist Beihilfe zum Suizid, etwa die Bereitstellung eines Mittels zur Selbsttötung, nicht strafbar. Allerdings hat sich die Ärzteschaft in ihrem Berufsrecht ein Verbot auferlegt, solche Hilfestellung zu leisten. Bei aktiver Sterbehilfe, also der Tötung eines Menschen auf dessen Wunsch, drohen Haftstrafen. Passive Sterbehilfe, also der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen im Krankenhaus, ist wiederum erlaubt.

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ZEIT ONLINE, dpa, fst
16. Oktober 2014

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