Mit Dagmar Wöhrl stellte sich aber bereits die erste CSU-Abgeordnete hinter die Forderung: Sie sieht das jüngste Karlsruher Urteil als Meilenstein: „Die Richter haben klargestellt, dass der im Grundgesetz verankerte besondere Schutz der Ehe die Ungleichbehandlung von eingetragenen Partnerschaften nicht rechtfertigt“, so Wöhrl gegenüber der WAZ Mediengruppe.
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