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Bundestag debattiert über aktive Sterbehilfe – Flensburger Tageblatt, 10.11.2014

Eine höchst lebendige Debatte wird der Bundestag am Donnerstag über Sterbehilfe führen. Frei vom Fraktionszwang können die Abgeordneten nur nach ihrem Gewissen argumentieren. Laut Grundgesetz sollten sie das immer tun, aber in der parlamentarischen Praxis sind parteiferne Debatten seltene Sternstunden des Parlaments. Die oftmals künstlichen Konfrontationen unterbleiben. Beispielhaft waren die Bundestagssitzungen über den Schwangerschaftsabbruch und das Präimplantationsgesetz. Die Persönlichkeit des einzelnen Abgeordneten kam darin besser zur Geltung als im stereotypen Schlagabtausch des politischen Tagesgeschäfts.

Gleich drei Stunden – doppelt so viel wie für normale Tagesordnungspunkte – nehmen sich die Parlamentarier Zeit, um das Schicksal sterbewilliger Patienten zu beraten. Doch soll die Debatte nur Auftakt einer ganzjährigen Auseinandersetzung mit dem Thema sein, bevor der Bundestag Ende 2015 entscheidet. „Je länger man sich mit dem Thema befasst, desto komplexer wird es“, berichtet die SPD-Politikerin Carola Reimann. Gemeinsam mit dem CDU-Abgeordneten Peter Hintze und anderen Parlamentariern legte sie einen Gesetzentwurf vor, der ärztliche Sterbehilfe unter strengen Auflagen legitimiert.

Doch muss der Bundestag auch die Grundfrage klären, ob der Gesetzgeber überhaupt in der Lage ist, Grenzsituationen zwischen Leben und Tod verbindlich zu regeln. Das Recht auf Selbstbestimmung auch am Lebensende sei eines der höchsten Güter, gibt die CSU-Abgeordnete Dagmar Wöhrl zu bedenken. Einigkeit zeichnet sich im Bundestag nur über ein Verbot ab: „Die geschäftsmäßige Suizidassistenz“ soll unter Strafe gestellt werden. Das Verbot zielt auf kommerzielle Sterbehilfevereine, könnte aber auch Ärzte treffen, die – wie Palliativmediziner – besonders häufig für die Arbeit an Sterbenden bezahlt werden.

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Flensburger Tageblatt
Thomas Habicht
10. November 2014

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