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Genitalverstümmelung muss in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden

geschrieben am 17. Dezember 2009

Morgen werden die Länder Baden-Württemberg und Hessen ihren Gesetzesantrag zur Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien erstmals im Bundesrat vorstellen. Diese rituelle Beschneidung wird vom Säuglings- bis ins Erwachsenenalter vorgenommen. Weltweit sind ca. 140 Millionen Mädchen und Frauen von einem solchen Eingriff betroffen. In Deutschland sind es nach Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen ca. 20.000 Frauen Mädchen und Frauen.

Dagmar Wöhrl begrüßt den Gesetzesantrag ausdrücklich und erklärt: „Die weit verbreitende Praktik der Genitalverstümmelung ist eine widerwärtige Menschenrechtsverletzung. Wir dürfen nicht länger die Augen verschließen, sondern müssen umfassend aufklären und endlich entschlossen Handeln. Genitalverstümmelung muss als eigener Straftatbestand § 226a in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Diese perverse Praktik darf in Deutschland keinen Einzug halten!

Das deutsche Strafrecht gilt grundsätzlich nur für im Inland begangene Taten. Hier lebende Mädchen müssen aber auch vor dem Risiko geschützt werden, im Ausland Opfer einer Genitalverstümmelung zu werden. Wöhrl: „Es hat sich gezeigt, dass die bisher in die Wege geleiteten Maßnahmen nicht gereicht haben. Wir müssen jetzt den strafrechtlichen Schutz auf Auslandstaten ausdehnen.“ Dies gelte, wenn die Mädchen zur Zeit der Tat ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Verjährung soll bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs der Opfer ruhen. Wöhrl: „Ein solches Verbrechen darf nicht so schnell verjähren! Ein Gesetz ist hier längst überfällig.

Pressemitteilung, 17. Dezember 2009

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