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Dieser Artikel stammt aus der Zeit meiner politischen Arbeit bis Oktober 2017 und kann überholte Informationen enthalten.

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Statement Bundespressekonferenz zum Thema Sterbehilfe am 17. Juni 2015 um 12 Uhr von Dagmar G. Wöhrl, MdB

Peter Hintze, Dr. Carola Reimann, Prof. Dr. Karl Lauterbach, Burkhard Lischka, Katherina Reiche, Dagmar Wöhrl

Peter Hintze, Dr. Carola Reimann, Prof. Dr. Karl Lauterbach, Burkhard Lischka, Katherina Reiche, Dagmar Wöhrl

Bei der Diskussion über die verschiedenen Gesetzesentwürfe zum Thema Sterbehilfe bewegen wir uns zwischen Haft und Freigabe. Für die deutschen Ärzte steht nun viel auf dem Spiel.

Deshalb möchte ich unseren Entwurf näher beleuchten:

Der Grund unseres Entwurfes ist: Wir wollen Rechtssicherheit für Ärzte und Patienten und nicht noch mehr Rechtsunsicherheiten schaffen!

Wir wollen ein Gesetz gegen den Graubereich und nicht ein neues Gesetz für noch mehr Graubereiche!

Punkt 1. Rechtsunsicherheit durch ärztliches Standesrecht

  • Die Menschen sollen zukünftig wissen, dass sie sich an ihren Arzt wenden können, wenn sie in größter und aussichtsloser Not sind und die Ärzte sollen wissen, dass sie bei diesen schwersten Gewissensentscheidungen keine berufsrechtlichen Sanktionen zu befürchten haben.
  • Derzeit besteht eine hohe Rechtsunsicherheit für Ärzte und Patienten, da das ärztliche Standesrecht in 10 von 17 Landesärztekammern die ärztliche Suizidhilfe untersagt, obgleich die Suizidhilfe straflos ist.
  • Ärzte riskieren daher standesrechtliche Sanktionen je nachdem, in welcher Ärztekammer sie Mitglied sind.
  • Als Beispiel möchte ich die Berufsordnung der bayrischen Ärzte anführen, in der steht, dass Ärzte Sterbenden „unter der Wahrung ihrer Würde und ihres Willens“ beizustehen haben.
  • D.h. Die Unterstützung von Sterbenden führt nicht zu einem eventuellen Berufsverbot. Auf diese Gewissensfreiheit sollen sich alle Ärzte in Deutschland berufen können.

Punkt 2. Wir sagen: Lasst das Strafrecht weg vom Sterbebett!

  • Denn strafrechtliche Regeln im sensiblen Bereich zwischen Leben und Tod sind der falsche Weg!
  • Jetzt geht es aber nicht mehr nur darum, die Rechtsunsicherheit aus dem Standesrecht zu beseitigen, sondern der Brand/Högl- aber auch der Sensburg-Entwurf führen dazu, dass im Strafrecht ein weiterer juristischer Graubereich für Ärzte entsteht.
  • Durch den Versuch das Geschäft mit der Sterbehilfe durch strafrechtliche Regeln auszuschließen, verändert sich aber gerade vieles für Ärzte. Vor allem Onkologen und Palliativmediziner tragen das Risiko strafrechtlicher Ermittlungen.
  • Wir möchten aber nicht, dass Staatsanwälte Arztpraxen durchsuchen, in Krankenhäuser ermitteln oder Landärzte verfolgen.
  • Die Menschen müssen sich im Patienten-Arztverhältnis sicher fühlen. Hier hat der Staat nichts zu suchen.

Punkt 3. Ich möchte noch einmal zusammenfassen:

  • Die anderen Gesetzesentwürfe lösen nicht die bestehende Rechtsunsicherheit für Ärzte, die aufgrund der unterschiedlichen Standesrechte bestehen. Nein, sie schaffen sogar noch eine weitere Rechtsunsicherheit: nämlich, dass Ärzte künftig mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder gar Gefängnisstrafe rechnen müssen. Unser Entwurf ist der einzige, der Rechtssicherheit für Ärzte schaffen will und zwar über eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch und nicht durch eine Kriminalisierung des Sterbens. Wir wollen Erlaubnisregeln schaffen und keine neuen Verbotsstrukturen etablieren!
  • Ich bin mir sicher, dass wir durch unseren Entwurf den sogenannten Sterbehilfevereinen jegliche Grundlage entziehen.
  • Es gehört zur ganz eigenen menschlichen Würde, aus freiem Willen entscheiden zu können, dass das Leben nicht mehr tragbar ist.

Es ist für mich aber auch ein Gebot der Nächstenliebe und der Menschenwürde todkranken und schwer leidenden Menschen ein Sterben in Würde zu ermöglichen.

Und wie sagte Goethe schon einst: „Mehr Licht.“

Wir möchten am Ende des Lebens „mehr Licht“ für die Menschen schaffen, als sie kriminalisiert im Nebel der juristischen Graubereiche umherirren zu lassen.

Das ist unsere Aufgabe als verantwortlicher Gesetzgeber!

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