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Dieser Artikel stammt aus der Zeit meiner politischen Arbeit bis Oktober 2017 und kann überholte Informationen enthalten.

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Sofortige Freilassung des iranischen Regisseurs Jafar Panahi gefordert

Jafar Panahi ist einer der wichtigsten unabhängigen Filmemacher im Iran. Ich solidarisiere mich mit den Veranstaltern der Berlinale und vielen anderen Mitstreitern, die eine Freilassung des iranischen Regisseurs Jafar Panahi fordern. Im Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen heißt es unmissverständlich: Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Ich halte es deshalb für nicht vertretbar, dass der Regisseur Jafar Panahi am 20. Dezember 2010 von einem Gericht in Teheran zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und einem zwanzigjährigen Berufsverbot verurteilt worden ist – nur deshalb, weil er die Absicht verfolgte, einen Film über die Ereignisse nach der Präsidentschaftswahl von 2009 im Iran zu drehen. Ein solches Verfahren ist mit dem Grundsatz der Freiheit der Kunst nicht vereinbar. Das universelle Grundrecht der Meinungsfreiheit wird außer Kraft gesetzt, wenn es einem Künstler verwehrt wird, sich der Thematik eines durchaus umstrittenen und folgenreichen politischen Ereignisses wie der iranischen Präsidentenwahl zu widmen.

Dagmar Wöhrl fordert daher die Verantwortlichen des iranischen Staates auf, dieses Grundrecht zu gewährleisten und keine vorauseilende Präventivzensur an Filmen mit politischem Inhalt auszuüben.

MdB Dagmar Wöhrl: „Ich bedauere ausdrücklich, dass Jafar Panahi aufgrund dieses politisch motivierten Urteils in diesem Jahr nicht nach Deutschland reisen und damit nicht als Jurymitglied auf der Berlinale fungieren kann.

Abschließend fordert Dagmar Wöhrl die Aufhebung dieses mit demokratischen Grundsätzen nicht zu vereinbarenden Urteils.

Pressemitteilung, 19.01.2011

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