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Parlamentariergruppe will Sterbehilfe rechtlich absichern – Welt.de, 16.10.2014

Eine Abgeordnetengruppe um die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Carola Reimann und Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) will ärztliche Hilfe beim Suizid erlauben, dies aber an strenge Bedingungen knüpfen. Die Assistenz zum Suizid solle Medizinern nur bei sterbenskranken Menschen erlaubt werden, “die eine tödlich verlaufende Krankheit haben”, sagte Reimann der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Weitere Bedingung sei, dass der Patient volljährig sei und “sich der Tragweite seines Handelns bewusst ist”. Eine entsprechende Regelung will die Gruppe ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufnehmen.

Außerdem sehen die Pläne der Abgeordnetengruppe ein “Vier-Augen-Prinzip” für Ärzte vor – das heißt, ein weiterer Arzt muss der Diagnose zustimmen. “Wir wollen Rahmenbedingungen schaffen für ein würdevolles, selbstbestimmtes Sterben”, sagte Reimann. “Diese Fragestellung ist am besten in einem vertrauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnis aufgehoben.” Für die Mediziner gebe es aber das Problem, dass die Suizid-Assistenz in Deutschland von den einzelnen Ärztekammern regional unterschiedlich gehandhabt werde. Deshalb solle es die Klarstellung im Bürgerlichen Gesetzbuch geben.

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16. Oktober 2014

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