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Dieser Artikel stammt aus der Zeit meiner politischen Arbeit bis Oktober 2017 und kann überholte Informationen enthalten.

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Erklärung des Parlamentskreises Tierschutz zur Schaffung des Amts einer/s Bundesbeauftragten für Tierschutz

In einer Abschlusserklärung des Parlamentskreises Tierschutz des Deutschen Bundestags für die 18. Wahlperiode fordern die Schirmherrinnen Christina Jantz-Herrmann (SPD), Nicole Maisch (Bündnis 90/Die Grünen), Birgit Menz (Die Linke) und Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU) die Schaffung des Amts einer/s Bundesbeauftragten für Tierschutz und skizzieren dessen zukünftige Aufgaben:

Parlamentskreis Tierschutz des Deutschen Bundestags„Als Parlamentskreis Tierschutz im Deutschen Bundestag wollen wir den Tierschutz in Deutschland institutionell und damit auch strukturell weiter stärken. Darum fordern wir hiermit, direkt zu Beginn der nächsten Legislaturperiode, eine Bundesbeauftragte bzw. einen Bundesbeauftragten für Tierschutz einzusetzen.

Für besonders wichtig halten wir, dass die Stelle hauptamtlich geführt wird, nicht weisungsgebunden ist und damit unabhängig arbeiten kann. Dazu gehört auch eine angemessene finanzielle und personelle Ausstattung. Die bzw. der Bundesbeauftragte soll maßgeblich an der Weiterentwicklung des Tierschutzrechts mitwirken, sowie Zusammenarbeit und Austausch zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden beim Tierschutz verbessern. Dem Amt soll dabei die Funktion einer Schnittstelle, aber auch einer Kontrollinstanz zukommen. Dazu gehört notwendigerweise ein eigenes Budget und auch eine eigenständige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Die bzw. der Tierschutzbeauftragte soll bei der Erarbeitung von Gesetzen und anderen Rechtsakten im Tierschutzbereich beteiligt werden und Bundesregierung, Ministerien und andere öffentliche Stellen beratend unterstützen. Außerdem soll sie, beziehungsweise er, grundsätzliche Auskunfts- und Einsichtsrechte in behördliche Akten und Unterlagen erhalten, um sicherstellen zu können, dass rechtliche Vorgaben zum Tierschutz eingehalten werden. Beim Auftreten von Missständen soll die / der Bundesbeauftragte diese beanstanden und vermittelnd zur Aufklärung und Lösung des Problems beitragen.

Hauptamtliche Tierschutzbeauftragte gibt es bereits in zahlreichen Bundesländern wie etwa in Hessen, Niedersachsen oder jetzt neu in Berlin. In den Ländern hat sich dieses Amt bewährt und ist auch auf Bundesebene notwendig, um die Kohärenz im Bereich Tierschutz weiter zu verbessern“.

Der Parlamentskreis Tierschutz wurde im November 2015 ins Leben gerufen, dient der partei- und fraktionsübergreifenden Auseinandersetzung mit tierschutzrelevanten Themen und steht allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages offen, egal ob sie in den entsprechenden Fachausschüssen aktiv sind, sich in Tierschutzvereinen oder ihrem Wahlkreis für Tierschutzthemen engagieren oder sich allgemein für Tierschutz interessieren.
Parlamentskreis Tierschutz des Deutschen Bundestages

Die gute und wichtige Zusammenarbeit soll auch in der nächsten Legislaturperiode fortgeführt und weiter ausgebaut werden.

Für Rückfragen zum Parlamentskreis und der gemeinsamen Erklärung wenden Sie sich bitte an eines der Bundestagsbüros der vier Schirmherrinnen oder direkt an parlamentskreis- tierschutz@bundestag.de.

Dagmar G. Wöhrl  –  Christina Jantz-Herrmann  –   Nicole Maisch  –  Birgit Menz
Parlamentskreis Tierschutz des Deutschen Bundestages


 

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